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Nach Einbruch, Brand oder Wasserschaden: was jetzt zu tun ist

Die Zeit direkt nach einem Schaden ist belastend — und zugleich der Moment, in dem die Nachweise für Ihre Hausratversicherung am ehesten verloren gehen: Beschädigtes wird entsorgt, die Erinnerung daran, was genau in einem Raum stand, verblasst, und der Druck aufzuräumen ist real. Wenige konkrete Schritte gleich zu Beginn entscheiden darüber, wie reibungslos die Entschädigung später läuft.

Dokumentieren, bevor aufgeräumt wird

Fotografieren oder filmen Sie den Schaden und die betroffenen Räume, bevor etwas bewegt, entsorgt oder repariert wird — auch bei offensichtlichem Totalschaden. Versicherer wollen den tatsächlichen Zustand sehen, nicht nur eine nachträgliche Beschreibung. Muss aus Sicherheitsgründen sofort geräumt werden, fotografieren Sie vorher, soweit irgend möglich.

Unverzüglich melden — und bei Einbruch die Stehlgutliste nicht vergessen

Versicherungsverträge verlangen die Meldung „unverzüglich", also ohne schuldhaftes Zögern; in der Praxis heißt das möglichst am Tag der Entdeckung. Bei Einbruchdiebstahl kommt eine Besonderheit hinzu: Sie müssen eine Stehlgutliste erstellen — eine Aufstellung aller entwendeten Gegenstände — und diese sowohl der Polizei als auch dem Versicherer vorlegen. Gerichte haben mehrfach entschieden, dass eine deutlich verspätete Liste nicht mehr „unverzüglich" ist; wer sie gar nicht einreicht, riskiert eine erhebliche Kürzung der Leistung. Notieren Sie außerdem das polizeiliche Aktenzeichen.

Abgleich mit einem vorhandenen Hausratinventar

Wenn Sie Ihren Hausrat vorher dokumentiert haben, zahlt sich das genau hier aus. Eine datierte Aufstellung mit Fotos ist ein weit stärkerer Nachweis als eine Wochen später aus dem Gedächtnis erstellte Liste — und sie macht die Stehlgutliste nach einem Einbruch zur Formsache statt zur Gedächtnisübung unter Zeitdruck.

Ohne Inventar: rekonstruieren, was möglich ist

Alte Fotos (auch solche, die aus ganz anderen Gründen entstanden sind — eine Feier, ein Wohnungsinserat, der Hintergrund eines Videoanrufs), Belege und Quittungen, Kontoauszüge und Garantieregistrierungen helfen, Existenz und ungefähren Wert nachzuweisen. Für Wertsachen wie Schmuck, Kunst oder Sammlungen sind Einzelnachweise besonders wichtig.

Auch Neuwert, Zeitwert und laufende Kosten im Blick behalten

Die Hausratversicherung ist in der Regel eine Neuwertversicherung: ersetzt wird der Wiederbeschaffungswert, nicht der Restwert. Bei älteren, kaum noch genutzten Sachen kann jedoch nur der Zeitwert erstattet werden — der Neuwert abzüglich Alter und Abnutzung. Halten Sie zusätzlich Belege für Notunterkunft, Notreparaturen und Ersatzbeschaffungen fest; diese Mehrkosten sind häufig mitversichert und gehen im Alltag am schnellsten verloren.

Ein datiertes Hausratinventar, das bereits vor dem Schaden existiert, verwandelt all das von einer Gedächtnisübung in einen Export. Home Inventory Scanner gibt es genau dafür: damit der Nachweis vorliegt, bevor Sie ihn brauchen.